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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
über die Vermietung einer Ferienwohnung

Sehr geehrter Gast,

die nachfolgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln das Vertragsverhältnis zwischen Ihnen (Mieter) und uns (Vermieter). Bitte beachten Sie, dass Sie diese AGB anerkennen falls Sie gegen die Buchungsbestätigung / Rechnung und deren Inhalt nicht unverzüglich Einwände erheben.

§ 1 Abschluss des Vertrages

Der Vertrag gilt als verbindlich abgeschlossen, wenn die Ferienunterkunft bestellt und zugesagt oder kurzfristig bereitgestellt wird.

Die Buchung im Voraus kann mündlich oder schriftlich (auch per E-Mail) erfolgen. Als
vereinbart gilt, was auf der Buchungsbestätigung / Rechnung festgehalten wurde. Diese wird, sofern zeitlich möglich, in schriftlicher Form (vorzugsweise per E-Mail) dem Gast zugesandt.

Der / die buchende(n) Mieter haftet(n) als Auftraggeber für alle Verpflichtungen aus diesem Vertrag gesamtschuldnerisch (für alle mitreisenden Gäste).

§ 2 Leistungen, Preise und Bezahlung

Der Vermieter verpflichtet sich, die vom Gast gebuchte Ferienunterkunft bereitzuhalten. und die vereinbarte Leistung zu erbringen.

Der Gast ist verpflichtet, den für die Überlassung der Ferienunterkunft vereinbarten Preis des
Vermieters zu bezahlen.

Die vereinbarten Preise schließen alle Verbrauchsabhängigen Nebenkosten bei bestimmungsgemäßem Gebrauch (Wasser und Strom) ein.

Sofern zwischen den Vertragspartnern keine anderslautende schriftliche Vereinbarung getroffen wurde, erfolgt die Zahlung des Rechnungsbetrages vor der Anreise per Banküberweisung oder spätestens bei Anreise auch in bar.

§ 3 An- und Abreise

Sofern zwischen den Vertragspartnern keine anderslautende schriftliche Vereinbarung getroffen wurde, steht die Ferienunterkunft dem Gast am vereinbarten Anreisetag ab 14:00 Uhr zur Verfügung. Die Ferienunterkunft kann nach Absprache auch zu anderen Zeiten bezogen werden.

Die Belegung der Ferienunterkunft kann nur durch die angemeldeten Personen erfolgen, die
Höchstzahl der Belegung beträgt 2 Personen.

Am vereinbarten Abreisetag muss die Rückgabe der Ferienunterkunft bis spätestens 10:30 Uhr erfolgen. Spätere Abreisezeiten sind mit dem Vermieter nur nach Absprache möglich.

§ 4 Allgemeine Rechte und Pflichten

Der Gast hat die ihm überlassene Ferienunterkunft und dessen Inventar pfleglich zu behandeln.

Beim Verlassen der Ferienunterkunft ist darauf zu achten, dass Fenster und Türen geschlossen werden, um eventuelle Schäden durch Unwetter oder Fremdeindringen zu verhindern. Ebenso ist darauf zu achten Licht und technische Geräte auszuschalten und auch die Heizkörper auf niedrige Stufe zu drehen um unnötige Verschwendung von Energieressourcen zu vermeiden.

In der Ferienunterkunft ist allgemeines Rauchverbot. Rauchen ist nur im Außenbereich erlaubt.
In der Ferienunterkunft ist der Müll zu trennen, hierfür stehen die verschiedenen Behälter bereit. Die Ferienunterkunft ist bei Abreise besenrein und in einem ordnungsgemäßen Zustand zu hinterlassen.

§ 5 Rücktritt des Gastes (Abbestellung/Stornierung)

Jeglicher Rücktritt muss in schriftlicher Form erfolgen.

Bei einem Rücktritt des Gastes vor Vertragsbeginn werden folgende Stornierungsgebühren dem Gast in Rechnung gestellt:

Vor Vertragsbeginn: 90% des vereinbarten PreisesBei bzw. nach Vertragsbeginn oder Nichtantritt: 100% des vereinbarten Preises

Im Falle einer Absage / Stornierung wird der Vermieter versuchen, die Wohnung anderweitig zu vermieten und die Stornogebühren durch Anrechnung einer evtl. Neuvermietung zu verringern. In diesem Falle erhalten Sie eine korrigierte Rechnung.

Zur Vermeidung von Stornogebühren empfiehlt sich der Abschluss einer
Reiserücktrittsversicherung.

§ 6 Rücktritt des Vermieters

Wird eine vereinbarte Zahlung nicht innerhalb der in §2 genannten Frist geleistet, so ist der Vermieter zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.

Ferner ist der Vermieter berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag
außerordentlich zurückzutreten, beispielsweise falls:

höhere Gewalt oder vom Vermieter nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen.Die Ferienunterkunft unter irreführenden oder falschen Angaben wesentlicher Tatsachen, z.B. in der Person des Kunden oder Zwecks, gebucht werden.
Der Vermieter setzt den Gast von der Ausübung des Rücktrittsrechts unverzüglich in Kenntnis, sollten sich oben genannte Tatsachen anbahnen. Bei berechtigtem Rücktritt des Vermieters entsteht kein Anspruch des Kunden auf Schadenersatz.

§ 7 Haftung

Der Vermieter haftet für die ordnungsgemäße Erbringung der vertraglich vereinbarten Leistungen.

Weißt die gemietete Ferienunterkunft einen Mangel auf, der über eine bloße Unannehmlichkeit hinausgeht, hat der Gast dem Vermieter oder dessen Beauftragten den Mangel unverzüglich anzuzeigen. Bei Kenntnis wird der Vermieter daraufhin bemüht sein. für Abhilfe zu sorgen. Der Kunde ist verpflichtet, das ihm Zumutbare beizutragen. um die Störung zu beheben und einen möglichen Schaden gering zu halten.

Für eingebrachte Sachen haftet der Vermieter nicht, dies gilt auch ausdrücklich für Wertgegenstände, die der Gast in der Ferienunterkunft verwahrt oder hinterlässt.

Der Gast ist verpflichtet, einen von ihm verursachten Schaden bei Kenntnisnahme unverzüglich dem Vermieter oder dessen Beauftragten zu melden und diesen so gering wie möglich zu halten.

Für einen durch eigenes Verschulden entstandenen Schaden haftet der Kunde zu 100%.

Eltern sind dazu verpflichtet, Ihrer Sorgfaltspflicht gegenüber Ihren Kindern nachzugehen, ansonsten besteht keinerlei Haftungsanspruch an den Vermieter.

§ 8 Haftung für Hundehalter

Die Haltung von Hunden ist in der Ferienunterkunft nur nach Absprache gestattet.

Sollte der Gast ein oder mehrere Hunde mitbringen und diese verursachen einen Schaden, unerheblich ob Sachschaden/Flurschaden/Personenschaden ist der Gast für jegliche Schäden verantwortlich und muss den Schaden ersetzen. Der Gast ist verpflichtet, für seine Hunde eine Hundehaftpflichtversicherung zu haben. Der Gast ist verpflichtet, auf aktuellen Flohschutz seiner Hunde zu achten. sollte durch diese Flöhe ins Ferienhaus eingeschleppt werden, dann ist der Vermieter berechtigt, eine Kammerjägerfirma zu beauftragen, die diese beseitigt. Die entstehenden Kosten sowie auch einen evtl. Mietausfall trägt der Gast.

§ 9 Salvatorische Klausel

Sollten einzelnen Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsabschluss unwirksam oder undurchführbar werden, so wird dadurch die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen nicht berührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll diejenige wirksame und durchführbare Regelung treten, deren Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzung möglichst nahekommen, welche die Vertragsparteien mit der unwirksamen bzw. und durchführbaren Bestimmung verfolgt haben. Im Zweifel gelten für das Vertragsverhältnis die Bestimmungen des BGB (Bürgerliches Gesetzbuch)